Wir sind überall und mittendrin.
Wir, das sind Handwerker der Innungen und damit die Kreishandwerkerschaft Harz-Bode. Aus und mit der Tradition gewachsen geben wir der Region Arbeit, engagieren uns ehrenamtlich, unterstützen andere im Ehrenamt, leisten still unseren Beitrag zur Gestaltung der Orte in denen wir leben. Das Handwerk ist hier insgesamt betrachtet der größte Arbeitgeber und wahrscheinlich auch der beste Steuerzahler für die Kommunen und das Land in dem wir wirken. Und das alles in der sprichwörtlichen deutschen Qualitätsarbeit und den traditionellen Werten des Handwerkers. In der Gemeinschaft der Handwerksorganisation sind wir, die Handwerker der Innungen und deren Kreishandwerkerschaft, Partner und Helfer im Alltag.
Wir werden nicht die Welt retten. An der Stelle wo wir sind, können wir versuchen zu gestalten, uns einzusetzen und so unseren bescheidenen Beitrag zu leisten.

Die Kreishandwerkerschaft Harz-Bode umfasst das Gebiet der ehemaligen Altkreise Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben Staßfurt, übt ihre Tätigkeit damit in Teilen des Harzkreises und des Salzlandkreises aus und betreut per 01.01.2016:
ca. 3.000 Handwerksbetriebe mit über ca.
· 15.000 Mitarbeitern und
· 890 Auszubildenden
sowie 19 Innungen,
davon aus den Regionen
Stand:01.11.16
Wir werden nicht die Welt retten. An der Stelle wo wir sind, können wir versuchen zu gestalten, uns einzusetzen und so unseren bescheidenen Beitrag zu leisten.

Die Kreishandwerkerschaft Harz-Bode umfasst das Gebiet der ehemaligen Altkreise Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben Staßfurt, übt ihre Tätigkeit damit in Teilen des Harzkreises und des Salzlandkreises aus und betreut per 01.01.2016:
ca. 3.000 Handwerksbetriebe mit über ca.
· 15.000 Mitarbeitern und
· 890 Auszubildenden
sowie 19 Innungen,
davon aus den Regionen
Quedlinburg / Aschersleben 10
Halberstadt 6
Staßfurt 3
In unseren Innungen werden 6 Gesellenprüfungsausschüsse geführt und durch die Kreishandwerkerschaft Harz-Bode begleitet. Im Dezember 2014 hat die Vollversammlung der Handwerkskammer die Ermächtigungen neu geregelt und beschlossen.
Stand:01.11.16